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23 October 2009 Änderungen der belarussischen Wahlgesetzgebung geplant

Pressemitteilung Nr.37

Am 20.Oktober 2009 wurde es dem belarussischen Präsidenten A.Lukaschenko über die Vorbereitung auf zwei bevorstehende Wahlkampagnen berichtet – die Wahlen in die Lokalräte und die Präsidentschaftswahlen.

Laut der Verfassung der Republik und der belarussischen Wahlgesetzgebung sollen die Präsidentschaftswahlen nicht später als zwei Monate vor Ablauf der laufenden Amtsperiode des Präsidenten stattfinden, d.h. spätestens am 7.Februar 2011.

A.Lukaschenko unterstrich die Notwendigkeit, faire, offene und gerechte Wahlen abzuhalten, wobei ein möglichst liberales Klima durch gesetzlichen Rahmen geschaffen werden sollte.

Die Leiterin der Zentralen Wahlkommission (ZWK) der Republik Belarus L.Ermoschina teilte mit, dass unter Berücksichtigung der Vorschläge der OSZE sowie der belarussischen politischen Parteien zur Zeit eine Reihe von Änderungen zur Wahlgesetzgebung erarbeitet werde. Es gehe um die Erleichterung der Aufstellung eines Abgeordnetenkandidaten, Zusammensetzung der Wahlkommissionen, Sicherung der Zuverlässigkeit der Vorabstimmung u.a., so L.Ermoschina. Außerdem ist es vorgesehen, die Aufgaben des Aufsichtsrates für die Informationsstreitigkeiten, der während der Wahlkampagnen bei der ZWK funktioniert, gesetzlich zu regeln.

A.Lukaschenko bestätigte die Bereitschaft der belarussischen Seite, internationale Wahlbeobachter ins Land einzuladen, damit die Wahlen in voller Übereinstimmung mit den internationalen Standards durchgeführt werden können.




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